Helmut Meier

Karl Heldmann oder die Schwierigkeiten von Intellektuellen mit der Macht

Als der hallesche Historiker Karl Heldmann am 29. April 1933 seine vorzeitige Pensionierung beantragte, verbarg sich hinter den aufgeführten persönlichen Beweggründen sein Unbehagen über die Wissenschaftspolitik des Naziregimes. Aus seinem Entlassungsgesuch lässt sich das deutlich ablesen.[1] Es heißt dort: „Die Entwicklung , die die nationale Revolution im Leben der deutschen Hochschulen und ihrer Studentenschaften genommen hat, zwingt mich … Sie ganz ergebenst zu bitten…, mich … von meinen amtlichen Verpflichtungen entbinden zu wollen." Er begründet das verharmlosend damit, dass „…ich, im 64. Lebensjahr stehend,, bei aller Würdigung neuer Notwendigkeiten in unserem Staats- und Volksleben nach meiner ganzen christlichen Weltanschauung, vaterländischen Orientierung, politischen Denkweise und wissenschaftlichen Arbeit viel zu stark in der Vergangenheit wurzele, als daß ich glauben könnte und imstande wäre, noch weiterhin die zur ersprießlichen und befriedigenden Tätigkeit gerade als akademischer Lehrer der Geschichte notwendige innere Fühlung mit der aus einer ganz anderen Gedankenwelt stammenden und in ganz neuen Bahnen vorwärts drängenden akademischen Jugend unserer Tage zu behalten". Aber die eigentlich politischen Gründe werden sichtbar. In dem für den Kurator der Universität gedachten Beischreiben treten sie deutlich zutage. Hier erklärte er nämlich: „Zwar hat der Gedanke, mich von meinen amtlichen Verpflichtungen entbinden zu lassen, mich schon seit längerer Zeit, und besonders stark seit dem Anschlag des Aufrufs des hiesigen ‚Studentischen Zentralausschusses zur Durchführung der nationalen Revolution’ an den Anschlagsäulen der Stadt und den Schwarzen Brettern der Universität beschäftigt. Zu einem endgültigen Entschluß habe ich mich jedoch erst gestern Vormittag hindurch gerungen, nachdem ich in der Zeitung den neuen Aufruf des Führers der ‚Deutschen Studentenschaften’ an die Einzel-Studentenschaften gelesen hatte."[2] Es kann also kein Zweifel darüber bestehen, daß Karl Heldmann sich nicht in den Dienst des Naziregimes stellen lassen wollte, und das ist eine Handlungsweise, die aller Ehren wert ist, zumal er das an einer Universität tat, deren Lehrkräfte, milde gesagt, in hohem Maße nazifreundlich waren. Schließlich verhinderten die Vertreter der Theologischen Fakultät nur mit knapper Not, dass sich die Universität den Namen „Alfred-Rosenberg-Universität" zulegte, indem sie anlässlich des 450. Geburtsjubiläums von Martin-Luther dessen Namen in Vorschlag brachten, der denn auch angenommen wurde.[3]

Diese von Zivilcourage zeugende Haltung Heldmanns gewinnt jedoch noch eine weitere Dimension, wenn man weiß, daß er bereits im kaiserlichen Deutschland Schwierigkeiten mit der Obrigkeit hatte und mehrfach wegen politischer Differenzen Repressionen erdulden musste, die selbst noch in der Zeit der Weimarer Republik fortdauerten.

Heldmann, der seit seiner 1899 erfolgten Habilitation der Philosophischen Fakultät der Universität Halle angehörte, seit 1903 als außerordentlicher Professor, hatte erfahren müssen, daß ihn seine mit der vorherrschenden politischen Meinung nicht konform gehenden Ansichten Anfeindungen seiner Kollegen und Repressionen der staatlichen Organe aussetzten.

Dabei war Karl Heldmann keineswegs eine rebellische Natur, die in der Öffentlichkeit für ihre Auffassungen agitierte und auf Konfrontation mit der öffentlichen Meinung aus war. Vielmehr hatte er sich lediglich im Verlaufe des 1. Weltkrieges zu der Überzeugung durchgerungen, dass Kriege keine geeigneten Methoden darstellen, um politische Probleme und Konflikte aus der Welt zu schaffen. Unter Gleichgesinnten sprach er sich für Verhandlungslösungen und gegen die militaristische Gewaltpolitik der herrschenden politischen Kräfte in Deutschland aus. Kurz gesagt: Heldmann war Pazifist. Er hatte sich in diesem Zusammenhange einigen Positionen des politischen Schriftstellers Constantin Frantz (1817 -1891) angenähert, der als einer der prominentesten Kritiker von Bismarcks Blut-und-Eisen-Politik „von rechts" für Pazifisten zum Vertreter einer alternativen Politik avanciert war. Heldmann sah sich durch ihn in seiner eigenen Ansicht bestätigt, daß durch die Bismarcksche Politik eine Weichenstellung erfolgt war, die geradewegs in den 1. Weltkrieg mündete. Er vermeinte in Frantz’ Konzept einen Ausweg aus der verfahrenen Situation zu finden. Unter seinen Kollegen in der Fakultät, die mehrheitlich stramme borussisch-deutsche Nationalisten waren, erregte es allerdings Missfallen, daß Heldmann mit einem ausgemachten „Reichsfeind", als welcher Constantin Frantz galt, sympathisierte. Dazu muß man wissen: Die Universität Halle war bekanntermaßen eine Hochburg des preußisch-deutschen Patriotismus. Die Historiker Fester, Werminghoff und von Stern gehörten z.B. zu den Unterzeichnern der berüchtigten „Professorendenkschrift", in der namhafte Intellektuelle die Annexionsziele des kaiserlichen Deutschlands formuliert hatten. Diesem Annexionsprogamm hatte sich Karl Heldmann ausdrücklich nicht angeschlossen .

Das waren die atmosphärischen Bedingungen, die geeignet waren, dass seine mit ihm nicht konformen Kollegen nur auf eine Gelegenheit warteten, um gegen ihn zum Schlag auszuholen. Karl Heldmann hat diese Vorgänge später selber dargestellt, aber, weil ihm die internen Dokumente nicht zugänglich waren, eher unter- als übertrieben.[4] Die im Universitätsarchiv der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg lagernden Akten zeigen dagegen die ganze Infamie des Vorgehens und gestatten eine lückenlose Nachzeichnung des Kesseltreibens gegen Heldmann.[5]

Die lang erwartete Gelegenheit ergab sich, als ein von Karl Heldmann am 2. April 1917 an den ihm politisch nahe stehenden Münchener Professor Friedrich Wilhelm Foerster übersandter Brief an der deutsch-schweizerischen Grenze von Zoll geöffnet und beschlagnahmt wurde. Dem zu diesem Zeitpunkt in der Schweiz weilenden Foerster war der Brief nachgesandt worden. Er enthielt eine pazifistische Denkschrift mit dem Titel „Um des teuren deutschen Blutes und Vaterlandes willen", die aus der Feder eines Herrn von Plassen auf Rietz in Mecklenburg stammte.[6] Der Stabschef des stellvertretenden Generalkommandos des IV. Armeekorps in Magdeburg, Oberst von Wasielewski, erstattete daraufhin gegen Heldmann Anzeige wegen „Verbreitung verbotener Druckschriften". Heldmann wurde denn auch am 11.Juni 1917 vor das Kgl. Preußische Amtsgericht zu Halle zitiert, dass ihn trotz seines Einspruches wegen Verletzung des § 6 des Pressegesetzes vom 5. Juli 1874 und der Bekanntmachung des stellvertretenden Generalkommandos des IV. Armeekorps vom 18.12.1916 zu einer Geldbuße in Höhe von 25 Mark verurteilte. Heldmann betrachtete diese Entscheidung als Unrecht. Er ging daher in Berufung, weil er für sich in Anspruch nehmen konnte, dass von einer „Verbreitung" verbotener Druckschriften nicht die Rede sein konnte; denn Friedrich Wilhelm Foerster kannte diese Denkschrift bereits, hatte sie sich von Heldmann nur erbeten, weil er sein Exemplar verlegt hatte. Außerdem war das corpus delicti in einem Privatbrief versandt worden. Zudem konnte er sich darauf berufen, dass ihm die Bekanntmachung des Magdeburger Generalkommandos nicht bekannt gewesen sei. Die Gerichtsverhandlung brachte zudem an den Tag, dass die Datierung des Erlasses der bewussten Bekanntmachung falsch war. Sie stammte in Wirklichkeit erst vom am 18. Februar 1917.[7] Diese Faktum lässt erahnen, wie unbekümmert die Justizorgane des Kaiserreichs vorgingen, wenn es darum ging, einen angeblichen oder wirklichen Gegner des Systems zu maßregeln. So kann man Heldmanns Verdacht durchaus als zutreffend ansehen, der mutmaßte: „Das Ergebnis stand m. E. fest, bevor in die Verhandlung eingetreten wurde."[8] Jedoch stand die Anklage auf so schwachen Füßen, dass selbst das Kgl Schöffengericht nicht anders konnte, als Heldmann am 1. September 1917 auf Kosten der Staatskasse freizusprechen. Der Staatsanwalt, der für „alle Fälle" Berufung einlegte, tat das, obwohl er sich selbst eingestehen musste, dass sie „wenig Erfolg versprach".[9] Und nun setzt ein Vorgang ein, der keinen Zweifel darüber aufkommen lässt, dass die Staatsorgane des preußisch-deutschen Kaiserreichs es darauf abgesehen hatten, an einem als renitent erkannten Intellektuellen ein Exempel zu statuieren und ihn unter keinen Umständen ungeschoren davon kommen zu lassen. Zum spiritus rector entwickelten sich nun die Militärorgane, nämlich die Abteilung III b, Abwehr des Stellvertretenden Großen Generalstabes. Als Vertreter dieser Dienststelle wurde ein Herr von Roedern am 25. September 1917 beim 1. Staatsanwalt vorstellig und teilte ihm mit, dass man inzwischen Karl Heldmanns Korrespondenz überwacht habe. „…durch die hier vorhandenen Vorgänge wird das gegen Heldmann vorliegende Material derartig vermehrt, dassdie Berufung zweifellos Erfolg haben wird."[10] So wurde Heldmann, wie nicht anders zu erwarten, am 21. Juni 1918 zu einer Geldstrafe von 100 Mark verurteilt. Heldmanns Einspruch verband er mit der Forderung, Friedrich Wilhelm Foerster zu der inkrimierten Problematik einzuvernehmen. Das geschah am 31. Juli 1918 vor dem Amtsgericht in München. Heldmann wurde durch Foerster entlastet. Daraufhin legte eine Verhandlung am Amtsgericht Halle am 28. September 1917 für Heldmann ein Strafmaß von 50 Mark fest.

Die Militär- und Justizorgane waren aber offenbar mit dem Ergebnis ihrer Bemühungen nicht so recht zufrieden. Sie holten daher noch zu einem weiteren Schlag gegen Heldmann aus. In dem Schreiben von Roederns an den ersten Staatsanwalt, vom 25. September 1917, wurde die Übersendung von Briefen „des Heldmann" angekündigt, „die die schwersten Majestätsbeleidigungen und gemeinsten Anwürfe gegen die militärische und politische Leitung des Deutschen Reiches enthalten".[11] Dass die Militärorgane zum treibenden Keil der Verfolgung Karl Heldmanns geworden waren, wird auch aus dem Schreiben des Universitätskurators ersichtlich, das er am 12. Dezember 1917 dem preußischen Unterrichtsminister übersandte. Hier heißt es: „Das Eingreifen der Staatsanwaltschaft beruht auf einem Antrag des stellv. Gen. Kom. des IV. Armeekorps (Magdeburg), mit dem das stellv. Gen. Kom. des XI. Armeekorps (Cassel) ins Benehmen getreten war, zu dessen Bereich der Verlagsbuchhändler und Druckereibesitzer Bruno Jacob (Cassel) gehört. Dieser muß sich während seines militärischen Dienstes aus hier nicht bekannten Gründen strafbar oder verdächtig gemacht haben, was zu seiner Verhaftung und zur Beschlagnahme einer sehr großen Anzahl von Briefen des Professors Heldmann an ihn geführt hat, deren Originale dem Untersuchungsrichter vorliegen …."[12]

Der 1. Staatsanwalt Schütze beeilte sich, am 17. Oktober 1917 die Eröffnung einer Voruntersuchung gegen Prof. Dr. Karl Heldmann zu beantragen. Ihm wurde nunmehr Majestätsbeleidigung und Geheimbündelei vorgeworfen, Vergehen gegen die §§ 97, 128 und 74 St.G.B).[13] Der Untersuchungsrichter beim Landgericht Halle, Dr. Honemann, erwirkte am 23. 10. 1917 folgenden Beschluss: „In der Strafsache gegen den Universitätsprofessor Dr. Karl Heldmann in Halle a. d. S. wegen Beleidigung eines Mitgliedes des landesherrlichen Hauses seines Staates und wegen Geheimbündelei wird auf Grund der §§ 102, 193 St. P .O.:

1. bei dem Angeschuldigten eine Durchsuchung der Wohnung und anderer Räume sowie seiner Person und der ihm gehörigen Sachen zum Zwecke der Auffindung des Briefes des Buchdruckereibesitzers Bruno Jacob vom 29. Juli 1917 sowie weiterer Briefe des Jacob an ihn und sonstige Briefe, Schriftstücke und Drucksachen angeordnet, die für die Beschuldigung der Geheimbündelei als Beweismittel von Erheblichkeit sind,

2. in den Räumen des historischen Seminars der Universität Halle a. S. eine Durchsuchung der von dem Angeschuldigten benutzten Schränke, Tische und anderen Geräte angeordnet, weil der Angeschuldigte, wie es üblich ist, auch Privatangelegenheiten erledigt und deshalb anzunehmen ist, daß die 1. bezeichneten als Beweismittel gesuchten Sachen sich in den Räumen des historischen Seminars befinden."[14]

Die Hausdurchsuchung wurde am 24. Oktober 1917 vorgenommen und der Bericht erweckt den Eindruck, als handele es sich um Ermittlungen gegen einen Schwerverbrecher. Schon das Personalaufgebot deutet daraufhin. Der Untersuchungsrichter erschien in Begleitung eines Gerichtsschreibers und von drei Kriminalbeamten. Als sich das Durchsuchungskommando ins Historische Seminar begab, wurde Heldmann in seiner eigenen Wohnung unter polizeiliche Bewachung gestellt. Die Durchsuchung in den Diensträumen Heldmanns erfolgte in Anwesenheit des Rektors der Universität, Prof. Dr. Lütgert, des Universitätskurators Dr. Meyer und des als Sachverständigen hinzugezogenen Historiker-Kollegen Heldmanns Prof. Dr. Richard Fester. Wie schon angedeutet, war Fester kein Freund Heldmanns, hegte seit einigen Jahren einen heftigen Groll gegen ihn. In ihm muß man einen der Inspiratoren des Kesseltreibens gegen Heldmann sehen. Als einer der Direktoren des Historischen Seminars nahm auch Prof. Dr. v. Stern an der Durchsuchung des Raumes 48 teil, der das Arbeitszimmer Heldmanns war. Die Schnüffelaktion erwies sich jedoch nicht als nicht sonderlich ertragreich. Aber ohne den Ausgang des Gerichtsverfahrens abzuwarten, sorgten die Militärbehörden dafür, daß gegen Heldmann umgehend Repressionen eingeleitet wurden. Kriegsminister von Stein ersuchte den preußischen Unterrichtsminister am 2. November 1917 persönlich darum, in diesem Sinne tätig zu werden. Er schrieb: „…ob es nicht geboten ist, den Genannten von seinem Amte zu suspendieren, und seine Entfernung aus diesem herbeizuführen. Das Material dürfte Heldmann derart belasten, daß ich ein Vorgehen mit den schärfsten Mitteln für gerechtfertigt halte".[15]

Prompt reagierte der Minister der geistlichen und Unterrichtsangelegenheiten und ordnete am 28.Dezember 1917 die „Suspension" Heldmanns von seinem Amte an. Ab 1.Januar 1918 wurde Heldmanns Gehalt um die Hälfte herabgesetzt.[16]

Nun wurde die Fakultät aktiv, um das ihrige dazu beizutragen, den unliebsamen Kollegen auszubooten. Der Dekan der Philosophischen Fakultät, Rudolf Disselhorst, der zu einer Einvernahme Heldmanns durch den Universitätskurator hinzugezogen worden war, hatte sich die Einsicht in die Akten mit der Begründung erbeten, die Fakultät zu informieren. Das war eigentlich eine unzulässige Aktion, da es bedeutete, in ein schwebendes Verfahren einzugreifen. Der Kurator ließ ihm daher die Akten mit der Mahnung zugehen, „die Angelegenheit in der Fakultät als geheim zu behandeln".[17] So vollzogen sich Vorgänge hinter dem Rücken und ohne Wissen des Beschuldigten, ohne daß er die Möglichkeit besaß, Richtigstellungen vorzunehmen. Ein Schreiben des Kurators an den zuständigen Minister macht deutlich, welches Schmierentheater nun abrollte. Um Heldmann ein Disziplinarverfahren anzuhängen, machte der Kurator Stimmung gegen ihn, trotz erklärtermaßen nicht ausreichender rechtlicher Voraussetzungen. Er erklärte dem Minister dazu: „…hierfür ist … das Gesamtbild seiner Persönlichkeit maßgebend, das man aus seinen Briefen und zwar gerade aus ihren s t r a f rechtlich n i c h t greifbaren Teilen gewinnt. Und dieses Gesamtbild Heldmanns ist so übel als möglich, insbesondere wenn man seine Stellung im Auge hat. Seine Briefe sind wohl das Traurigste , was man von einem deutschen Historiker und Lehrer der studierenden Jugend in diesem Kriege; in dem es sich um Sein oder Nichtsein des Vaterlandes handelt, lesen kann."[18] Der unzulässige Vorgriff auf Entscheidungen eines ordentlichen Gerichts kann nur als eine konzertierte Aktion von Militär- und Staatsorganen, der Universität und der Fakultät gewertet werden, unter allen Umständen den Verdächtigten zur Strecke zu bringen. Der Kurator versicherte dem Minister: „Ich zweifle nicht, daß auch die philos. Fakultät derselben Meinung sein wird, wenn sie demnächst durch ihren Dekan genaueres erfährt … Die Stellungnahme der Fakultät ist selbstverständlich für die Disziplinarbehandlung des Falles nicht von maßgebender Bedeutung, immerhin würde eine energische Abschüttelung von Wert sein."[19] Man beachte den diffamierenden Begriff „Abschüttelung". Der Kurator war sich seiner Sache sicher. Er wusste, daß Heldmann bei seinen Kollegen keinen Rückhalt besaß. Der Beschluss, den die 28 Ordinarien der Philosphischen Fakultät denn auch am 3. Januar 1918 fassten und den der Dekan dem Kurator mit der ausdrücklichen Bitte zustellte, ihn an den Minister weiterzuleiten, war entsprechend vernichtend. Der Kurator reichte ihn bereits am nächsten Tage weiter. Darin konnte man lesen, dass die Fakultät „die aus diesen Briefen sich ergebende Gesinnung und Handlungsweise auf das schärfste verurteilt und den genannten wissenschaftlich und moralisch nicht für geeignet hält, weiterhin ein Staatsamt zu bekleiden und insbesondere an einer deutschen Universität Geschichte zu lehren". [20]

Heldmann hat in seinen „Kriegserlebnissen" dieses Vorgehen als ein „akademisches Ketzergericht" treffend charakterisiert. Auch andere haben allerdings erst in den 20er Jahren ähnlich geurteilt.

In seiner ersten Empörung ließ sich der Betroffene zu einer Kündigung seines Arbeitsverhältnisses hinreißen. Der Fakultätskamarilla konnte nicht Besseres passieren. Das machte ihm sein Rechtsbeistand Joseph Schwickerath umgehend klar, worauf Heldmann seine Kündigung widerrief. Nun setzte eine kleinliche Schikaniererei ein, an der auch die Umgebung mitwirkte und die vor allem seine Familie betraf.

Am 21. Juni 1918 begann dann die Gerichtsverhandlung, in der die Staatsanwaltschaft, sage und schreibe, für harmlose Äußerungen in Privatbriefen sechs Monate Gefängnis für den Angeklagten beantragte. Das Gericht verhängte zwar nur drei, aber dennoch bleibt das Urteil ein Skandal. Die Begründung macht das mehr als deutlich. Das Gericht erklärte: „Angeklagter hat hiernach in diesen Gegenstand der Anklage bildenden Sätzen die abermalige zeitweilige Verlegung des Hofhalts auf Schloß Wilhelmshöhe seitens der Kaiserin getadelt, sie dabei ‚das Mensche’(!) genannt, ihr dabei vorgeworfen ihr sei die ‚mens conscia recta’ - das Rechtlichkeitsbewusstsein – und ein ‚gewisses Taktgefühl abhanden gekommen’ und daran den Wunsch geknüpft, man möchte sie ‚auspfeifen’, oder das Urteil, sie verdiene dieserhalb das ‚Auspfeifen’. Diese Äußerung des Angeklagten in ihrer Gesamtheit enthält den Ausdruck gröblichster Missachtung Ihrer Majestät der Kaiserin; sie enthält eine arge Beleidigung derselben selbst dann, wenn ihre Benennung als ‚Das Mensch’ nicht noch obendrein als eine wörtliche Beschimpfung, als Schimpfwort anzusehen wäre …" Die Urteilsbegründung schließt mit der Sentenz: „Angeklagter ist zwar bisher nicht bestraft; allein sehr schwer fällt gegen ihn ins Gewicht, daß er selbst Staatsdiener ist und Seiner Majestät dem König von Preußen den Diensteid geleistet hat, sowie daß er ein hochgebildeter Mann ist. Dies und die Schwere der Beleidigung ließen die Zubilligung mildernder Umstände ausgeschlossen, die Verhängung von Festungshaft nicht am Platze und die verhängte Gefängnisstrafe angemessen erscheinen."[21] Heldmanns Einspruch wurde nicht mehr verhandelt, da die Novemberrevolution den Gegenstand per Handstreich erledigte.

Um den schikanösen Charakters der Maßregelung Karl Heldmanns verständlich zu machen, seien die inkrimierten Briefstellen zitiert. Sein Kasseler Freund, der Buchhändler Bruno Jacob, hatte in einem Brief vom 30. Juli 1917 folgendes geschrieben: „Ich bin einmal neugierig, wie lange diesmal die p. A. Frau Hohenzollern auf Wilhelmshöhe aushält; schon steigt hier wieder die Erbitterung wegen der hinauf geschafften Lebensmittel, so sagte gestern meine Bürofrau: ‚Jetzt will ich mein Marinefett (Margarine) holen, die Butter frisst ja das Mensche da oben wieder’."[22] Heldmanns Erwiderung vom 3. August 1917 lautete: „Nun jedenfalls habe ich mich auch so über Ihre Zeilen gefreut u. z. T. höchlich amüsiert. Namentlich über … die köstliche Bürofrau. Ich hatte erwartet, ‚das Mensche’ würde in diesem Jahr bleiben, wo es hingehört. Aber die mens conscia recta ist diesen Leuten längst abhanden gekommen; und auch ein gewisses Taktgefühl. Auspfeifen!"[23] Das war alles!

Nach der Novemberrevolution konnte Heldmann eine Wiederherstellung seiner persönlichen und politischen Integrität erwarten. Darin sah er sich allerdings getäuscht. Es wurde lediglich seine Suspendierung von seinem Amte aufgehoben, so daß er wieder Lehrveranstaltungen abhalten konnte. Alle Versuche Heldmanns und seines Anwalts, die Fakultät zu einer Rücknahme ihres ehrenrührigen Beschlusses zu bewegen, stießen auf eisige Ablehnung. Als letztes Mittel griff Heldmann dazu, beim preußischen Minister für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung einen Antrag auf Einleitung eines regulären Disziplinarverfahren gegen sich zu stellen, damit auf dem Wege einer ordentlichen Verhandlung sein guter Leumund wieder hergestellt werde. Der Minister ging darauf jedoch nicht ein, „… weil nach Lage des Falles die Annahme gerechtfertigt ist, daß die Entscheidung im Disziplinarverfahren nicht auf Dienstentlassung lauten würde. Unter dieser Voraussetzung ist unter § 4 der Verordnung über die Gewährung von Straffreiheit und Strafmilderung in Disziplinarsachen vom 16. Februar 1919 – Gesetzessamml. S. 28 – für alle vor dem 9. November1918 begangenen Dienstvergehen Straffreiheit zu gewähren und somit für die Einleitung eines Disziplinarverfahrens kein Raum".[24] Immerhin distanzierte sich der Minister ausdrücklich von dem seinerzeitigen Fakultätsbeschluss. Er erklärte: „Der in dem Beschluß der Philosophischen Fakultät vertretenen Ansicht, wonach Sie wissenschaftlich und moralisch nicht geeignet sein sollen, weiterhin ein Staatsamt zu bekleiden und insbesondere an einer Deutschen Universität Geschichte zu lehren, vermag ich in keiner Weise beizutreten." [25]

Karl Heldmann konnte das nicht genügen; denn die ehrenrührige Abstempelung der Fakultät war damit nicht aus der Welt geschafft. Eigentlich wäre zu erwarten gewesen, dass das Ministerium von der Fakultät wenigstens eine Überprüfung ihres Vorgehens aus dem Jahre 1918 verlangt hätte, zumal der Minister dessen Inhalt ausdrücklich.mißbilligt hatte. Heldmann beantragte nun eine Disziplinaruntersuchung gegen die Fakultät, aber auch in dieser Hinsicht verwies der Minister wieder auf die Verordnung, auf die er sich in seinem Falle zurückgezogen hatte. Eine Zeitung bewertete diesen Sachverhalt treffend, indem sie schrieb, dass der „sozialdemokratische Minister" vor dem „reaktionären Universitätsklüngel" die „Waffen streckte". Übrigens hatte der Kurator dem Minister unverblümt mitgeteilt, daß er voll hinter der seinerzeitigen Fakultätserklärung stehe. Heldmann rannte also in dieser Hinsicht gegen eine Front an, deren Aktionen wieder von seinem Intimfeind Richard Fester dirigiert wurden. Dieser wandte sich sogar eigens an den Freiburger Historiker Felix Rachfahl, um sich von ihm die Erfahrungen der dortigen Universität in ihrer Auseinandersetzung mit Veit Valentin berichten zu lassen.[26]

Wieder fanden seine Gegner einen Ausweg, um eine Rehabilitierung Heldmanns zu umgehen. Sie nutzten seine angeblichen Verwicklungen mit der rheinischen Separatistenszene, um ihn ins politische Abseits zu stellen. Heldmann war an der am 14./15. Februar 1920 erfolgten Bildung des Deutschen Föderalisten-Bundes in Kassel beteiligt, er wurde sogar dessen erster Vorsitzender. Dabei passierte, was übrigens seinem Ideengeber Constantin Frantz auch widerfuhr: unter der Flagge des Föderalismus sammelten sich auch reaktionäre Separatisten und Partikularisten, wogegen er sich zunächst jedoch indifferent verhielt. Das nutzten seine Gegner in der philosophischen Fakultät erbarmungslos aus. Unter der Biedermannsmaske guter Patrioten machten sie aus ihm einen „Landesverräter", womit sie den gegen ihn gerichteten Vorwürfen aus der Kriegszeit in der Öffentlichkeit gewissermaßen nachträgliche Berechtigung verliehen. Aber damit nicht genug. Als der zuständige Minister 1932 erwog, den lang gedienten Extraordinarius Heldmann zum ordentlichen Professor zu berufen, machte die hallesche Professorenkamarilla erneut mobil und verhinderten dieses Vorhaben. An den Minister richtete die Fakultät ein Schreiben, in dem ausdrücklich erklärt wurde: „Der Fakultät aber, und besonders ihren älteren Mitgliedern, die den ganzen Verlauf der Angelegenheit mitgemacht hatten, wer seine Ernennung zum persönlichen Ordinarius geradezu unerträglich; sie bittet daher, von einer solchen Berufung, die allein schon durch die wissenschaftlichen Leistungen nicht gerechtfertigt wäre, abzusehen."[27] Die Behauptung mangelnder wissenschaftlicher Reputation ist eine zusätzliche Diffamierung, die ohne Beleg ausgesprochen wurde. Daß Heldmanns wissenschaftliche Produktivität durch die Belastungen durch die gehen ihn gerichteten Repressionen beeinträchtigt worden ist, dürfte indeß feststehen.

Das Ergebnis war jedenfalls, dass Karl Heldmanns Berufung zum ordentlichen Professor unterblieb.

Das Schicksal, das Heldmann in drei bürgerlichen Regimen fes 20.Jhs. in Deutschland durchlebte, stellt keinen Einzelfall dar. Ähnlich erging es zur gleichen Zeit Friedrich Wilhelm Foerster[28] und Veit Valentin. Geht man in der Geschichte weiter zurück oder in die Zeiträume bis zur Gegenwart, wird man immer wieder auf Angriffe, Verunglimpfungen und Repressionen gegen Intellektuelle treffen , die mit vorherrschenden Auffassungen in Konflikt geraten waren. Offenbar verbirgt sich dahinter ein generelles Problem, das mit dem sozialen Status dieser Schicht und dem Charakter ihrer Tätigkeit zusammenhängt. Seit es eine Arbeitsteilung zwischen körperlicher und geistiger Arbeit gibt, ist es eine Tatsache, dass mit den Intellektuellen ein Element in den gesellschaftlichen Strukturen auftaucht, dessen Existenz in mehrfacher Hinsicht labil ist. Intellektuelle können ihrer Berufung nur nachgehen, wenn ihre materielle Existenz von anderen, meist den besitzenden Klassen alimentiert wird, was zu Formen der Abhängigkeit führt, die unterschiedlicher Art sein können, aber keinesfalls nicht ohne Einfluss bleiben. Wenn ihre Arbeit sie zu Ergebnissen führt, die nicht im Sinne ihrer Auftraggeber sind, ergeben sich immer Konflikte, die nicht selten mit dem Entzug der Existenzmittel oder sogar regelrechten Repressionen verbunden sind. Eine „Einheit von Geist und Macht" konnte bisher nirgends verwirklicht werden. Wo sie proklamiert und versucht wurde zu praktizieren, führte sie nur zur Unterordnung des Geistes unter die Macht, wie das Beispiel der als sozialistisch deklarierten Länder anschaulich werden lässt. In der Regel bedient sich Politik der Wissenschaft nur, wenn sie ihren Zielen nützt. Kritische Standpunkte werden allenfalls ignoriert, meist als unrealistisch abgelehnt, oder sogar bekämpft

Faktisch ergibt sich daraus, dass Intellektuelle fast immer vor der Wahl stehen, entweder Zugeständnisse an das Establishment zu machen, oder sich mit einer Außenseiterrolle zu begnügen. Zwischen diesen Extremen sind allerdings in Abhängigkeit von den gesellschaftlichen Verhältnissen Spielarten möglich. Auf jeden Fall können sich Intellektuelle nur schwer dem Zwang entziehen, in den gesellschaftlichen Auseinandersetzungen einen Standpunkt zu beziehen. Die jeweils getroffene Entscheidung hat immer Gegnerschaft mit anderen zur Folge, so dass eine einheitliche, allen gemeinsame Positionierung von Intellektuellen im gesellschaftlichen Gefüge nahezu ausgeschlossen ist. Anders gesagt: Solidarisierung zwischen Intellektuellen gibt es nur partiell. Wer sich wofür entscheidet, bringt sich auch in Kontrastellung zu anderen. Der Fall Heldmann macht das an der unversöhnlich feindseligen Haltung der Professorenschaft der Philosophischen Fakultät deutlich. Die oft an Intellektuellen gerügte Beharrung auf einmal gewonnenen Aussagen und Erkenntnissen findet ihre politische Entsprechung in konträren Haltungen, bei denen es nicht in erster Linie um objektive Wahrheit geht, sondern um Entscheidung für oder gegen generelle Konzepte. So ist die Untersuchung von „Fällen" nicht nur Individualschicksal, sondern Darstellung genereller Probleme am konkreten Beispiel.

[1] Vgl. Gesuch Heldmanns auf vorzeitige Pensionierung  vom 29.4.1933 (Abschrift), In: Universitätsarchiv Halle, Personalakte  Heldmann, Kgl. Universitätskuratorium zu Halle a, S., Acten, betreffend des außerordentlichen in der Philosophischen Fakultät Dr. Karl Heldmann, Abt. II, Abschnitt D No 8H, Bd.2,   No. 1801, unpag. – Künftig zitiert als  UA Halle, PA Heldmann, UK.

[2] Ebenda

[3] Vgl. Leon Poliakov / Josef Wulf: Das Dritte Reich und seine Denker. Wiesbaden 1989

[4] Vgl. Karl Heldmann:  Kriegserlebnisse eines deutschen Geschichtsprofessors in  der Heimat. Ludwigsburg  1922.

[5] Vgl. UA Halle, PA Heldmann UK, Abt. II, Abschn. D., No 8H, Bd. I, Anfang 1899, Schluss  9.11.1918. (unpag.)

[6] Vgl. Bruno Jacob: Der Föderalist Prof. Karl Heldmann. In: Föderalistische Hefte, 1. Jg. 1948, Heft 3

[7] Vgl.  UA Halle, PA Heldmann, UK, Abt. II, Abschn. D, No 8H, Bd. 2,Anfang 11.11.1919, Abschrift  des Urteils des Kgl. Schöffengerichts Halle vom 1.September. 1917.

[8] Karl Heldmann: Kriegerlebnisse eines deutschen  Geschichtsprofessors … a. a. O., S. 42

[9] Vgl. Bericht des Kurators der Vereinigten Friedrichs-Universität Halle/Wittenberg an den Minister für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung in Berlin  vom 12. Dez. 1917 (Abschrift) S. 2, In: UA Halle, PA Heldmann, Abt. II, Abschn. D, No 8H, Bd. 2, unpag.

[10] Schreiben des stellvertretenden Generalstabes der Armee, Abt. III b, Abwehr, T.B. I. , No. 8944, A 10, geh. XIV.52, vom 25 September 1917, an den 1. Staatsanwalt in Halle (Abschrift), S. 1, In: UA Halle, PA Heldmann, UK, Abt. II, Abschn. D, No. 8H, Bd. 2, unpag.

[11] Ebenda, S. 1 f.

[12] Bericht des Kurators der Vereinigten Friedrichs-Universität Halle-Wittenberg vom 12.12,.1917, a. a. O., S. 2

[13] Antrag des 1. Staatsanwalts auf Eröffnung der Voruntersuchung  gegen Heldmann (Abschrift). In: UA Halle, PA Heldmann … a. a. O.

[14] Beschluss des Untersuchungsrichters  beim Landgericht Halle, vom 23.10.1917 (Abschrift), In: UA Halle, PA Heldmann …  a. a. O.

[15] Schreiben des Kriegsministers an den Unterrichtsminister vom 3. Nov.1917 (Abschrift), In: UA Halle, ÖPA Heldmann …a. a. O:

[16] Vgl. Schreiben des Unterrichtsministers vom 28. Dezember 1917; Zusatz für den Universitätskurator¸ außerdem: Weisung des Kurators an die Universitätskasse,  I: UA Halle, PA Heldmann a. a. O.

[17] Der Kurator an den Dekan der Phil. Fak.; In: UA Halle, PA Heldmann a. a. O:, Bl. 2.

[18] Bericht des Kurators an den Minister vom 12.12.1917 (Abschrift), In:. UA Halle, PA Heldmann a. a. O. S. 3 (Sperrung in den Akten rot unterstrichen – H. M.)

[19] Ebenda.

[20] Beschluss der Philosoph. Fakultät vom 4. Januar  1918. In UA Halle, PA Heldmann a. a. O., Bd. 1,J. No 2257. – Vgl. auch “Abschrift aus dem Sitzungsprotokoll vom 3. 1.18, In. UA Halle, Rep. 21, III, No. 62, Bl 4.. hier sind die Teilnehmer der Fakultätssitzung namentlich aufgeführt. - (Unterstreichung in der Quelle – H .M.)

[21] Urteil der 1. Strafkammer des Kgl. Landgerichts zu Halle vom 21. Juni 1918 (Abschrift), S. 3 f. und S. 13. In: UA Halle, PA Heldmann … a. a. O., Bd. 2.

[22] Brief Bruno Jacobs an Heldmann vom 30.7.1917. In: Ebenda, Briefauszüge, Bl. 22. An dieser Stelle findet sich die Randbemerkung „Majestätsbeleidigung“.

[23] UA Halle, PA Heldmann , Briefauszüge, Bl. 24. Auch hier steht am Rande handschriftlich „Majestätsbeleidigung“.

[24] Der Minister für  Wissenschaft, Kunst und Volksbildung an Prof. Dr. K. Heldmann  vom 9.Mai 1919 (Abschrift). In: UA Halle, Rep-21, III. No 62, Bl. 22.

[25]  Ebenda, Unterstrichen vom Autor – H. M.

[26] Vgl. Felix Rachfahl an Fester vom 2.2.1920, in: UA Halle, PA  Heldmann, Heldmann-Angelegenheiten, unpag.

[27]  Stellungnahme der Fakultät zur eventuellen Berufung Heldmanns als Ordinarius. In: UA Halle; PA Heldmann, Rep. 21, III, No. 62,Fall Heldmann, Bl. 29.

[28] Foerster: Mein Kampf gegen das militaristische  und nationalistische Deutschland –Gesichtspunkte zur deutschen Selbsterkenntnis und zum Aufbau eines neuen Deutschland. Ludwigsburg 1920.

 

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